Beschäftigung von Flüchtlingen

Beschäftigung von Flüchtlingen: Aktuelle Informationsbroschüre jetzt herunterladen

Vor dem Hintergrund der dramatischen Flüchtlingsströme, die aktuell Europa und nicht zuletzt auch Deutschland erreichen, möchten wir Sie noch einmal auf die Informationsbroschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hinweisen. Die hier verlinkte Broschüre zeigt Betrieben in stark komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die BA bietet.

Ganz grundsätzlich gilt:

  • Zu Beginn des Aufenthalts gilt eine Wartefrist: In den ersten drei Monaten in Deutschland dürfen Asylsuchende und Geduldete in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen.
  • Vom vierten bis zum fünfzehnten Monat gilt das Prinzip der Vorrangprüfung: Asylsuchende und Geduldete können eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung beantragen. Allerdings prüft die Arbeitsagentur, ob es Arbeitskräfte aus Deutschland oder der EU für die offene Stelle gibt. Ist dies der Fall, verweigert die Ausländerbehörde die Zustimmung für die Einstellung des Flüchtlings. In der Praxis stellt die Vorrangprüfung eine sehr hohe Hürde dar. In vielen Regionen Deutschlands führt sie faktisch dazu, dass in dieser Zeit keine Arbeitserlaubnis erteilt wird.
  • Das Prinzip der Vorrangprüfung entfällt bei Asylsuchenden und Geduldeten in der Regel ab dem 16. Aufenthaltsmonat.
  • Anerkannte Flüchtlinge dürfen ohne Wartefrist jede Beschäftigung aufnehmen.
  • Eine Berufsausbildung dürfen Asylsuchende ab dem vierten Monat in Deutschland aufnehmen, Geduldete sobald ihr Status als Geduldeter beginnt. Eine Vorrangprüfung gibt es hier nicht.

Für Betriebe, die zu einzelnen Fragen etwas mehr in die Tiefe gehen müssen, empfehlen wir auch folgende FAQ’s des BAMF: http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html.

Damit noch mehr geflüchtete Menschen den Sprung in Ausbildung und Beschäftigung schaffen, müssen aus Sicht des DEHOGA die aktuellen Regelungen dringend vereinfacht werden. Die Sprachförderung muss massiv ausgeweitet werden. Die bürokratische Vorrangprüfung bewirkt, dass Flüchtlinge monatelang keine Beschäftigung aufnehmen dürfen. Das behindert die Integration der Flüchtlinge massiv und verstärkt soziale Probleme. Arbeitskräfte, die im Gastgewerbe und vielen anderen Branchen dringend benötigt werden und die gerne arbeiten wollen, werden zu Untätigkeit und Langeweile verdammt. Weiter ist es wichtig, jetzt alle relevanten Förderinstrumente der Berufsausbildung für Geduldete und Asylsuchende mit hohen Bleiberechtsperspektiven zu öffnen. Bei Auszubildenden ist es elementar wichtig, dass bei Abschluss des Ausbildungsvertrages der Aufenthaltsstatus für die gesamte Ausbildungsdauer und eine gewisse Zeit danach sichergestellt ist.